(1) Die Pirckheimer-Gesellschaft, 1956 gegründet, vereint
Bibliophile, Freunde der Graphik und Exlibrissammler. Sie
nennt sich nach Willibald Pirckheimer (1470-1530), dem
Humanisten und Bibliophilen. Die Gesellschaft will das
Sammeln von schönen und wertvollen Büchern, von Graphik und
Exlibris fördern und unterstützen, Kenntnisse über
Geschichte und Gegenwart des Buches verbreiten, Mitglieder
und Öffentlichkeit mit Werken der Buchkunst und Graphik
vertraut machen, zur Entwicklung der graphischen Künste
beitragen und das Exlibris pflegen. |
Die Pirckheimer-Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
Der Sitz der Pirckheimer-Gesellschaft ist Berlin. |
Mitglied der Pirckheimer-Gesellschaft kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, im Sinne der Satzung mitzuwirken. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen können auf Antrag Mitglied werden. Über diese Anträge entscheidet der Vorstand. Personen, die sich besondere Verdienste um die Pirckheimer-Gesellschaft oder deren Ziele erworben haben, kann durch den Vorstand die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden. Über die Aufnahme als Ehrenmitglied entscheidet die Mitgliederversammlung. |
Die Mitglieder der Pirckheimer-Gesellschaft können regionale und thematische Interessengruppen bilden, die zu fördern sind. |